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In der Sitzung vom 18.07.2011 wurde die neue Geschäftsordnung vorgestellt. Sie tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

Geschäftsordnung für das Jugendparlament der Stadt Sonthofen
Präambel

Zweck des Jugendparlamentes ist es, die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Sonthofen zu vertreten und den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu unterstützen. Vorhandene Strukturen der Jugendarbeit sollen vernetzt werden.
Das Jugendparlament fördert das Demokratieverständnis und das gesellschaftliche Engagement der Jugend in Sonthofen.
§ 1
Aufgaben und Rechte

(1) Das Jugendparlament hat die Aufgabe, die Belange der Jugend in der Stadt Sonthofen in allen Angelegenheiten der Stadt gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung zu vertreten. In diesem Rahmen kann es auch Anträge an die Stadt stellen. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter.

(2) Wird ein Antrag in einer Ausschuss- oder Stadtratsitzung behandelt, soll der Bürgermeister dem anwesenden Vorsitzenden des Jugendparlamentes oder dessen Beauftragten im Rahmen der jeweils geltenden Geschäftsordnung das Wort erteilen.

(3) Für die Aufgaben und Aktionen des Jugendparlamentes werden im städtischen Haushalt jährlich Mittel zur Verfügung gestellt. Diese werden eigenverantwortlich verwaltet. Die Verwendungsnachweise darüber sind regelmäßig der Verwaltung vorzulegen.

(4) Der Stadtrat soll das Jugendparlament hören, bevor er Beschlüsse über wesentliche Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis des Jugendparlamentes fasst.
§ 2
Pflichten

(1) Die Mitglieder des Jugendparlamentes verpflichten sich, das Ehrenamt mindestens ein Jahr auszuüben.

(2) Ein Ausscheiden aus dem Jugendparlament kann nur aus wichtigem Grund schriftlich beantragt werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet das Jugendparlament.

(3) Sollte die Zahl der Mitglieder im Jugendparlament 9 unterschreiten, ist das Jugendparlament aufzulösen.
§ 3
Zusammensetzung

(1) Das Jugendparlament besteht aus Vertretern der weiterführenden Schulen, der Sonthofer Vereine und des Jugendhausrates. Die Vertreter müssen nicht in Sonthofen wohnen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

(2) Des Weiteren können nichtorganisierte aber interessierte Jugendliche aus Sonthofen Mitglieder sein. Über die Mitgliedschaft entscheiden die im Absatz 1 genannten Vertreter im jeweiligen Einzelfall.

(3) Das Jugendparlament setzt sich in der Regel aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 und 21 Jahren zusammen. Über Ausnahmen entscheidet das Jugendparlament.

(4) Die Mitgliedschaft ist nur beschränkt durch das Übersteigen des in Absatz 3 genannten Lebensalters.

(5) Die Zusammensetzung des Jugendparlamentes erfolgt jeweils zum 1. November.
§ 4
Vorsitz, Stellvertretung, Geschäftsgang

(1) Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte zwei Vorsitzende sowie zwei Stellvertreter/innen auf die Dauer eines Jahres. Nach Möglichkeit sollte aus jeder Schule ein Vertreter gewählt werden.

(2) Die/Der Vorsitzende lädt das Jugendparlament zu den Sitzungen ein. Es finden jährlich mindestens 4 Sitzungen statt. Bei jeder Sitzung ist eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll (Ergebnisprotokoll) zu führen.

(3) Das Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn mindestens 9 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

(4) Das Jugendparlament wird von der Stadtverwaltung begleitet und unterstützt.

(5) Das Jugendparlament unterrichtet den 1. Bürgermeister über die Sitzungen des Jugendparlamentes und die dort gefassten Beschlüsse.

(6) In dringenden Angelegenheiten entscheiden die Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit. Bei finanziellen Angelegenheiten bis 500.- €.
§ 5
Arbeitskreise

(1) Das Jugendparlament hat die Möglichkeit, Arbeitskreise zu einzelnen Projekten und Problemen zu bilden, die jedermann offen stehen. Ein Arbeitskreis kann nur durch Beschluss des Jugendparlamentes gebildet werden.

(2) Das Jugendparlament erteilt den Arbeitskreisen individuelle Arbeitsaufträge, die projektorientiert befristet sind.

(3) Jeder Arbeitskreis wählt einen Sprecher, der dem Jugendparlament gegenüber Rechenschaft leistet.
§ 6
Änderung der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder und mit Einverständnis des 1. Bürgermeisters geändert werden.
§ 7
In-Kraft-Treten

Diese Geschäftsordnung tritt am 18.07.2011 in Kraft.


Sonthofen, 18.07.2011




Hubert Buhl Gamal Banimoosa Dennis Zürn
1. Bürgermeister 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
des Jugendparlamentes des Jugendparlamentes