Auf der ersten Sitzung am 1.12.2009 wurde folgender Entwurf einer Geschäftsordnung vorgestellt. Die endgültige Fassung soll auf der Sitzung im Januar 2009 festgelegt und unterschrieben werden.
| Geschäftsordnung für das Jugendparlament der Stadt Sonthofen |
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§ 1 Aufgaben (1) Das Jugendparlament hat die Aufgabe, die Belange der Jugend in der Stadt Sonthofen in allen Angelegenheiten der Stadt gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung zu vertreten. In diesem Rahmen kann es auch Anträge an die Stadt stellen. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. (2) Wird ein Antrag in einer Ausschuss- oder Stadtratsitzung behandelt, kann der Vorsitzende dem anwesenden Vorsitzenden des Jugendparlamentes oder dessen Stellvertreter im Rahmen der jeweils geltenden Geschäftsordnung das Wort erteilen. (3) Für die Aufgaben und Aktionen des Jugendparlamentes werden im städtischen Haushalt jährlich Mittel zur Verfügung gestellt. Diese werden eigenverantwortlich verwaltet. Die Verwendungsnachweise darüber sind regelmäßig der Verwaltung vorzulegen. |
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§ 2 Zusammensetzung (1) Das Jugendparlament besteht aus Vertretern der weiterführenden Schulen, der Sonthofer Vereine und des Jugendhausrates. Die Vertreter müssen nicht in Sonthofen wohnen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. (2) Des Weiteren können nichtorganisierte aber interessierte Jugendliche aus Sonthofen Mitglieder sein. Über die Mitgliedschaft entscheiden die im Absatz 1 genannten Vertreter im jeweiligen Einzelfall. (3) Das Jugendparlament setzt sich aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 und 20 Jahren zusammen. (4) Die Amtszeit ist nur beschränkt durch das Übersteigen des in Absatz 3 genannten Lebensalters. |
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§ 3 Vorsitz, Stellvertretung, Geschäftsgang (1) Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie zwei Stellvertreter/in. (2) Die/Der Vorsitzende lädt das Jugendparlament zu den Sitzungen ein. Es finden jährlich mindestens 4 Sitzungen statt. Bei jeder Sitzung ist eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll (Ergebnisprotokoll) zu führen. (3) Das Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. (4) Die laufende Verwaltung erledigt das Jugendparlament selbst. Es wird dabei von der Stadtverwaltung im Rahmen des Erforderlichen unterstützt. (5) Das Jugendparlament unterrichtet den 1. Bürgermeister über die Sitzungen des Jugendparlamentes und die dort gefassten Beschlüsse. |
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§ 4 Arbeitskreise (1) Das Jugendparlament hat die Möglichkeit, Arbeitskreise zu einzelnen Projekten und Problemen zu bilden, die jedermann offen stehen. Ein Arbeitskreis sollte aus maximal 7 Mitgliedern bestehen. (2) Das Jugendparlament erteilt den Arbeitskreisen individuelle Arbeitsaufträge, die zeitlich befristet sind. (3) Jeder Arbeitskreis wählt einen Sprecher, der dem Jugendparlament gegenüber Rechenschaft leistet. |
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§ 5 Änderung der Geschäftsordnung Diese Geschäftsordnung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln von mindestens 10 anwesenden Mitgliedern und mit Einverständnis des 1. Bürgermeisters geändert werden. |
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§ 6 In-Kraft-Treten Diese Geschäftsordnung tritt am 01.12.2008 in Kraft. |
